Nutzungsrichtlinien für das GDV-Portal

Die nachfolgenden Richtlinien gelten für die Nutzung des GDV-Portals, betrieben durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43 / 43G, 10117 Berlin, durch Mitarbeiter/-innen des jeweiligen Mitgliedsunternehmens (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) sowie Vertretern von Drittunternehmen, die das GDV-Portal im Rahmen der Verbandsaufgaben nutzen.

1. Allgemeines

​​1.1 Das GDV-Portal dient dem Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen dem GDV, den Unternehmen und den im Rahmen der Verbandsaufgaben tätigen Dritten.

​​1.2 Die Nutzung des GDV-Portals ist unentgeltlich. Der GDV kann jedoch den Zugriff auf einzelne Services oder Inhalte des GDV-Portals auf Basis gesonderter Vereinbarungen von einem Kostenbeitrag abhängig machen.

​​1.3 Das GDV-Portal enthält Links auf externe Webseiten und Services. Für diese externen Webseiten und Services gelten jeweils eigene Nutzungsbedingungen. Der GDV macht sich die Inhalte dieser externen Webseiten und Services nicht zu Eigen.

​​1.4 Ein Anspruch auf die Nutzung des GDV-Portals besteht nicht. Der GDV kann das GDV-Portal jederzeit abschalten, den Funktionsumfang ändern oder einschränken und den Zugang für einzelne Nutzer/-innen zeitweise oder dauerhaft, ganz oder teilweise sperren. Der GDV kann zudem die Nutzung des GDV-Portals oder einzelner Funktionen, Services, Bereiche und Inhalte an bestimmte Voraussetzungen knüpfen (z. B. Mitgliedschaft in einem bestimmten Gremium, gesonderte Freigabe etc.).

2. Registrierung und Nutzeraccounts

​​2.1 Die Nutzung des GDV-Portals erfolgt auf Basis personalisierter Nutzeraccounts, die durch den GDV verwaltet werden. Nutzer/-innen können als Authentifizierungsdienste die Trusted German Insurance Cloud (TGIC) oder Microsoft Entra ID nutzen. Dafür ist ein Benutzerkonto bei der TGIC bzw. Microsoft notwendig. Das Unternehmen wird in eigener Verantwortung dafür Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter/-innen – soweit erforderlich – über ein TGIC-Benutzerkonto bzw. Microsoft-Benutzerkonto verfügen.

​​2.2 Mitarbeiter/-innen des Unternehmens können sich mit ihrem TGIC- bzw. Microsoft-Account selbst im GDV-Portal registrieren. Diese Selbstregistrierung ist auf freigeschaltete Domains des Unternehmens beschränkt. Eine Überprüfung der Zugangsberechtigung durch den GDV erfolgt im Allgemeinen nicht. Das Unternehmen ist deshalb verpflichtet, die Zugangsberechtigung seiner Mitarbeiter/-innen zum GDV-Portal selbst zu überprüfen und die Berechtigungen bei Bedarf auch wieder zu entziehen (z. B. beim Ausscheiden eines Mitarbeiters).

​​2.3 Bei einer Registrierung über die TGIC werden Name, TGIC-Kennung, E-Mail-Adresse und Unternehmensbezeichnung des jeweiligen Mitarbeiters von der TGIC an das GDV-Portal übermittelt. Bei einer Registrierung über Microsoft Entra ID werden Name und EMail-Adresse des jeweiligen Mitarbeiters von Microsoft Entra ID an das GDV-Portal übermittelt.

​​2.4 Die Weitergabe von Zugangsdaten durch Mitarbeiter/-innen an Dritte ist nicht gestattet. Das Unternehmen wird seine Mitarbeiter/-innen entsprechend verpflichten. Für Mitarbeiter/-innen von Gremienmitgliedern, die auf Gremienunterlagen zugreifen sollen, gibt es eine eigene technische Rolle. Gremienmitglieder wenden sich dazu an den/die zuständige(n) Gremiengeschäftsführer/-in.

3. Nutzungsrechte an Inhalten

Die Nutzung der im GDV-Portal veröffentlichten Inhalte ist nur zu eigenen, internen Geschäftszwecken des Unternehmens gestattet. Insbesondere ist eine Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Weitergabe von Inhalten an Dritte nicht gestattet. Soweit entsprechend gekennzeichnet, können einzelne Inhalte auch mit weitergehenden Nutzungsbefugnissen (z. B. explizite Freigabe zur Veröffentlichung) oder weiteren Einschränkungen der Nutzungsbefugnisse (z. B. als besonders vertraulich gekennzeichnete Informationen aus Gremien) versehen sein.

4. Veröffentlichung von Inhalten

​​4.1 Einige Funktionen des GDV-Portals ermöglichen die Veröffentlichung von Inhalten durch die Nutzer. Ein Anspruch auf Veröffentlichung von Inhalten besteht nicht. Der GDV behält sich vor, Inhalte nach freiem Ermessen zu löschen, zu ändern oder die Veröffentlichung von Inhalten von einer vorherigen Moderation abhängig zu machen. Änderungen werden durch den GDV kenntlich gemacht. Die Prüfung von Inhalten im Rahmen der Moderation bezieht sich ausschließlich auf Rechtsverstöße. Der GDV nimmt keine inhaltliche Prüfung oder Qualitätssicherung veröffentlichter Inhalte vor.

​​4.2 Von einem Nutzer veröffentlichte Inhalte werden i.d.R. mit dem Namen des jeweiligen Nutzers gekennzeichnet. Zudem sind i.d.R. weitere Informationen zum Nutzer (insbesondere Unternehmen, Kontaktinformationen) einsehbar. Bei Löschung eines Nutzeraccounts werden die vom Nutzer eingestellten Inhalte nicht gelöscht und auch der Name sowie das Unternehmen des Nutzers bleiben bestehen.

​​4.3 Die Einstellung rechtswidriger oder rechtsverletzender Inhalte ist unzulässig. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens sicherzustellen, dass die von seinen Mitarbeitern eingestellten Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

​​4.4 Dem GDV wird an den von Mitarbeitern des Unternehmens in das GDV-Portal eingestellten Inhalten mindestens ein einfaches, unentgeltliches, unterlizensierbares, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der Inhalte im Rahmen des GDV-Portals eingeräumt. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der Inhalte, ganz oder in Teilen, innerhalb des GDV-Portals im Original und ggf. in bearbeiteter Form (z. B. in Form von automatisch generierten Vorschaubildern oder Textauszügen). Darüber hinaus wird dem GDV und den übrigen Nutzern des GDV-Portals ein Recht zur Nutzung der Inhalte gemäß Ziff. 3 eingeräumt, soweit die jeweiligen Inhalte nicht mit eindeutigen anderweitigen Nutzungsbestimmungen versehen sind oder sich eine anderweitige Nutzungsberechtigung aus den Umständen ergibt. Solche anderweitigen Nutzungsbestimmungen dürfen nicht die Rechte des GDV nach Ziff. 4.4 einschränken.

5. Haftung und Gewährleistung

Der GDV gewährleistet nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit von Inhalten, die im GDV-Portal veröffentlicht werden. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche wegen Vorsatz oder Arglist bleiben jedoch unberührt. Eine Haftung des GDV für Schäden aus und im Zusammenhang mit dem GDV-Portal und den darin veröffentlichten Inhalten ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

6. Freistellung

Das Unternehmen verpflichtet sich, den GDV von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese aufgrund der vom Unternehmen und seinen Mitarbeiter/-in eingestellten Inhalten gegen den GDV geltend machen, unabhängig vom Rechtsgrund (einschließlich Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz, kartellrechtlicher Ansprüche sowie wegen einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten). Die Freistellung erfolgt einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

7. Änderungen

Der GDV behält sich vor, die vorliegenden Nutzerrichtlinien jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Änderungen werden den Unternehmen rechtzeitig vorab mitgeteilt und eine angemessene Frist eingeräumt, um der Änderung zu widersprechen. Widerspricht das Unternehmen nicht innerhalb der Frist, gilt dies als Zustimmung. In der Mitteilung über die geplante Änderung wird der GDV auf die Bedeutung der Widerrufsfrist gesondert hinweisen.

8. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzerrichtlinien ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der jeweils übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der GDV verpflichtet sich schon jetzt, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch andere zu ersetzen bzw. Regelungslücken durch angemessene Regelungen zu füllen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen, ihrerseits aber wirksam sind. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.